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LSG Bayern, 20.06.2012 - L 2 U 268/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
Zur Feststellung von orthopädischen und psychiatrischen Unfallfolgen bei Vorliegen einer Halswirbelsäulendistrosion Nach §§ 406 Abs. 2 S. 1, 411 Abs. 1 ZPO ist der Ablehnungsantrag bei dem Gericht oder dem Richter, von dem der Sachverständige ernannt ist, zwei Wochen nach ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 02.07.2007 - S 5 U 46/06
- LSG Bayern, 20.06.2012 - L 2 U 268/07
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- LSG Baden-Württemberg, 19.06.2002 - L 10 U 2069/98
Arbeitsunfall - Anlageleiden - Schadensanteil - Konkurrenzursache - …
Auszug aus LSG Bayern, 20.06.2012 - L 2 U 268/07
Hiergegen legte der Kläger Berufung beim Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg ein (Az.: L 10 U 2069/98).
- LSG Bayern, 23.05.2014 - L 8 SF 49/13
EntschädigungsklageKlageänderung der Entschädigungsklage Dauer eines Verwaltungs …
Es wird festgestellt, dass die Dauer des Berufungsverfahrens L 2 U 268/07 vor dem Bayerischen Landessozialgericht unangemessen war.Die hiergegen gerichtete Berufung L 2 U 268/07 vom 16.07.2007 wies das LSG mit Urteil vom 20. Juni 2012 (zugestellt am 13.07.2012) zurück.
LSG Verfahren L 2 U 268/07.
Für das Berufungsverfahren L 2 U 268/07 habe eine nach Art. 23 S. 2, 3 ÜGG erforderliche unverzügliche Verfahrensrüge gefehlt, weil das Verfahren bei Inkrafttreten des ÜGG am 03.11.2011 bereits anhängig gewesen sei.
Zur Ergänzung des Tatbestandes wird auf den Inhalt der beigezogenen Verfahrensakten S 5 U 101/05; S 5 U 46/06 und L 2 U 268/07 sowie der Gerichtsakte S 8 SF 49/13 EK verwiesen.
Die Klage ist als Feststellungsklage zulässig und begründet, soweit sie die Dauer des Berufungsverfahrens L 2 U 268/07 vor dem Bayer. LSG betrifft.
Bei der ursprünglichen Klageerhebung vor dem OLG München am 11.12.2012 wurde dieses Verfahren nicht benannt; vielmehr wurde der Verfahrensgang in den Verfahren S 5 U 46/06 und L 2 U 268/07 geschildert und hierfür unter Einbeziehung der Laufzeit im Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren eine Entschädigung in Höhe von 12.000 EUR eingefordert.
Die Individualbeschwerde 17570/10 richtete sich ausweislich des Schreibens des EGMR mit der Zusammenfassung des Sachverhaltes vom 30.08.2010 (einliegend in der LSG Akte L 2 U 268/07) gegen die Verfahrensdauer in den Verfahren S 5 U 46/06 und L 2 U 268/07.
Klageverfahren S 5 U 46/06 und Berufungsverfahren L 2 U 268/07.
Hinsichtlich der beiden Verfahren S 5 U 46/06 und L 2 U 268/07 handelt es sich um ein einheitliches Gerichtsverfahren iS § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG, wonach jedes Verfahren von der Einleitung bis zum rechtskräftigen Abschluss ein Gerichtsverfahren ist.
Von der ursprünglichen Klageeinleitung vor dem SG am 17.03.2005 (noch unter dem Az S 5 U 101/05) über das Urteil des SG vom 2. Juli 2007 bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens L 2 U 268/07 mit Urteil vom 20. Juni 2012 handelt es sich um ein Gerichtsverfahren, weil das Urteil des SG erst mit der Entscheidung über die Berufung (Zustellung des LSG-Urteils am 13.07.2012) rechtskräftig wurde.
Die Individualbeschwerde 17570/10 richtete sich ausweislich des Schreibens des EGMR mit der Zusammenfassung des Sachverhaltes vom 30.08.2010 (einliegend in der LSG Akte L 2 U 268/07) gegen die Verfahrensdauer in den Verfahren S 5 U 46/06 und L 2 U 268/07.
Die Klage ist nur als Feststellungsklage wegen der Dauer des Berufungsverfahrens L 2 U 268/07 begründet.
Die Klage ist nicht begründet, soweit der Kläger eine Entschädigung wegen der Dauer des Berufungsverfahrens L 2 U 268/07 begehrt.
Die Dauer des Berufungsverfahrens L 2 U 268/07 war unangemessen.
Anders als der Verfahrenskalender des erstinstanzlichen Verfahrens S 5 U 46/06 zeigt der Verfahrensablauf des Berufungsverfahrens L 2 U 268/07 Verfahrensverzögerungen, die auf eine Nichtbearbeitung oder Verzögerung hindeuten.
- BSG, 12.02.2015 - B 10 ÜG 11/14 B
Nichtzulassungsbeschwerde - überlanges Gerichtsverfahren - grundsätzliche …
Das Bayerische LSG hat mit Urteil vom 23.5.2014 festgestellt, dass die Dauer des Berufungsverfahrens vor dem Bayerischen LSG (L 2 U 268/07) unangemessen lang war.Die am 22.3.2010 und damit vor Inkrafttreten des ÜGG am 3.12.2011 zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erhobene Individualbeschwerde beziehe sich auf das (vom früheren Verfahren S 5 U 101/05 hinsichtlich des früheren Rentenbeginns) abgetrennte Verfahren S 5 U 46/06 vor dem SG Augsburg sowie das Berufungsverfahren L 2 U 268/07.
Die (zulässige) Klage betreffend das SG-Verfahren S 5 U 46/06 und das Berufungsverfahren L 2 U 268/07 sei nur als Feststellungsklage und nur insoweit begründet, als es um die Dauer des Berufungsverfahrens L 2 U 268/07 gehe.
- SG Fulda, 11.09.2012 - S 4 U 156/10
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Verletztenrente gem § 80a Abs 1 SGB 7 - …
Dieses vereinfachte Verfahren kann als ständige Übung Beachtung beanspruchen (so jüngst BayLSG, Urt. v. 20. Juni 2012 - L 2 U 268/07 - juris Rn. 51). - LSG Bayern, 29.01.2020 - L 3 U 367/18
Unverwertbare Beweismittel, Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften, …
Sowohl nach ICD-10 als auch DSM-V erfüllen deshalb nur traumatische Ereignisse von besonderer Qualität mit katastrophenartigem Ausmaß und einem extremen Belastungsfaktor das erforderliche A-Kriterium (so LSG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 10.3.2016 - L 2 U 117/14, Rn. 65 und BayLSG Urteile vom 06.7.2016 - L 2 U 336/14 und vom 20.06.2012 - L 2 U 268/07;… vgl. Schönberger/ Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 9. Auflage 2017, S. 153).